WÄRMESCHUTZ

Der Wärmeschutz bei der Planung eines Gebäudes nimmt in Deutschland mittlerweile einen sehr hohen Stellenwert ein.

Die energetischen Anforderungen an Gebäude wird seit dem 01. November 2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt und gelten als Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung.Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.

Ein Ziel eines jeden Bauherrn ist es, die Energiekosten zu senken und die Raumbehaglichkeit zu verbessern.

In der heutigen Zeit ist es unabdingbar, den Schutz vor Hitze genauso in das Konzept einzubeziehen wie den Schutz vor Kälte. Deswegen betrachten wir unter anderem den winterlichen und den sommerlichen Wärmeschutz.

Es gibt viele Möglichkeiten, Ihr Gebäude zu konfigurieren. Wir haben die Möglichkeit, von Lüftungsanlagen über Dichtigkeitsprüfungen bis hin zur Wärmebrückenberechnungen, das Gebäude effektiv und mit hohem technischen Niveau entwickeln zu lassen.

Die Gesetzeslage -das GEG- hält uns immer wieder dazu an, die Gebäude auf ein technisch hohes Niveau zu bringen.

Ab dem Jahr 2021 müssen für alle EU-Mitgliedstaaten Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden. Als staatlich anerkannter Sachverständiger handeln wir für den Wärmeschutz in einem öffentlich-rechtlichen Auftrag und werden bzw. müssen regelmäßig fortgebildet werden, so garantieren wir Ihnen, für Ihr Projekt immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.